- internationaler Zulassungsschein
- besonderer, für bestimmte Zeit nach Art. 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kfz-Verkehr vom 26.4.1926 ausgestellter Zulassungsschein für die Teilnahme am Kfz-Verkehr des Inlands für Ausländer und für Deutsche im Ausland. Ausstellungsvoraussetzungen für Deutsche nach § 7 der Verordnung über den Internationalen Kfz-Verkehr vom 12.11.1934 m.spät.Änd.
Lexikon der Economics. 2013.